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   BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23   

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https://dejure.org/2023,36149
BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23 (https://dejure.org/2023,36149)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2023 - 6 StR 345/23 (https://dejure.org/2023,36149)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2023 - 6 StR 345/23 (https://dejure.org/2023,36149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 206a Abs. 1, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 200 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 264 StPO, § 266 StPO, § 354 Abs. 1, § 206a Abs. 1 StPO, § 31 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 74a StGB, § 33 Satz 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer Cannabis-Indoorplantage; Strafrahmenwahl bei Aufklärungserfolg durch die vom Angeklagten im Zuge der Durchsuchung gemachten Angaben zu einem Beteiligten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbstständige prozessuale Taten vor, so sind diese nur dann Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 99 ff.; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 10).

    Da die jeweiligen Anpflanzungen mit der Ernte ihr Ende fanden und es danach zu Neuanpflanzungen kam, stellt sich die getrennte Betrachtung der verschiedenen Anpflanzungen gerade nicht als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 17), sondern als sachlich naheliegend dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 13); daran ändert auch der von der Staatsanwaltschaft angegebene - zum übrigen konkreten Anklagesatz freilich in Widerspruch stehende - mehrjährige Tatzeitraum nichts.

    Dies korrespondiert schließlich auch mit der materiell-rechtlichen Bewertung der Anbauvorgänge; diese erweisen sich als grundsätzlich selbständige Taten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 14).

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Liegen nach dieser Maßgabe verschiedene Lebenssachverhalte und mithin mehrere selbstständige prozessuale Taten vor, so sind diese nur dann Gegenstand der Urteilsfindung, wenn sich nach dem aus der Anklageschrift erkennbaren Willen der Staatsanwaltschaft ergibt, dass sie sämtlich einer Aburteilung zugeführt werden sollen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 99 ff.; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 10).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    b) Die schriftlichen Urteilsgründe sollen in allgemein verständlicher und sachlicher Form abgefasst sein (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 435/08, NStZ-RR 2009, 103, 104).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Da die jeweiligen Anpflanzungen mit der Ernte ihr Ende fanden und es danach zu Neuanpflanzungen kam, stellt sich die getrennte Betrachtung der verschiedenen Anpflanzungen gerade nicht als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 17), sondern als sachlich naheliegend dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, Rn. 13); daran ändert auch der von der Staatsanwaltschaft angegebene - zum übrigen konkreten Anklagesatz freilich in Widerspruch stehende - mehrjährige Tatzeitraum nichts.
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Ein klarer sprachlicher Ausdruck dient ebenso wie eine Gliederung der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 321, 322).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 133/23

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern,

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Das neue Tatgericht wird zudem zu beachten haben, dass die bislang straffreie Lebensführung eines Angeklagten ein gewichtiger Strafzumessungsgrund ist, dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 4; Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 133/23).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Ein klarer sprachlicher Ausdruck dient ebenso wie eine Gliederung der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 321, 322).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 413/08

    Aufklärungserfolg (Grundlage für den Nachweis von Taten Dritter);

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Die Vorschrift des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG greift bereits ein, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass gegen den Belasteten ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 1995 - 4 StR 463/95, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4; vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08, NStZ-RR 2009, 58, 59; vom 12. Januar 2022 - 3 StR 394/21, StV 2022, 389).
  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23
    Dass der in der Hauptverhandlung umfassend geständige Angeklagte im Anschluss an die Durchsuchung und seine Festnahme keine weiteren Angaben gemacht hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01; Patzak/Volkmer/Fabricus, BtMG, 10. Aufl., § 31 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 12.01.2022 - 3 StR 394/21

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht; erweiterte Einziehung

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als

  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 31.05.2023 - 6 StR 79/23

    Einziehung von Beziehungsgegenständen beim Betäubungsmittelhandel; Einziehung

  • BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94

    Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit

  • BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95

    Anwendung einer Strafvorschrift nach deren Inkrafttreten ohne Verstoß gegen das

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